Erbschaft und Testament in Panama: welche Dokumente übersetzt werden müssen

· 5 Min. Lesezeit · Lingo-Team

Berührt ein Nachlass zwei Länder, etwa durch ein im Ausland errichtetes Testament, Erben außerhalb Panamas oder Vermögen in einer anderen Rechtsordnung, werden die ausländischen Dokumente im Ausstellungsland apostilliert und von einem beim MIRE registrierten öffentlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt, damit sie vor panamaischen Gerichten und dem öffentlichen Register wirken können. Das Verfahren führt ein Anwalt; wir liefern die beglaubigten Übersetzungen, aus dem Deutschen ab 25 $ pro Seite mit 250 Wörtern.

Was geschieht mit einem im Ausland errichteten Testament?

Damit es in Panama wirkt, braucht ein im Ausland errichtetes Testament normalerweise eine Apostille aus dem Ausstellungsland, nach dem Haager Übereinkommen von 1961, wenn dieses Land Vertragsstaat ist, und eine spanische Übersetzung durch einen TPA, wenn es in einer anderen Sprache verfasst ist. Danach kann es im Nachlassverfahren vor panamaischen Gerichten vorgelegt werden. Ob es inhaltlich gültig ist, beurteilen der Richter und Ihr Anwalt.

Welche Nachlassdokumente werden meist übersetzt?

Alles, was im Ausland ausgestellt wurde, nicht auf Spanisch ist und dem Gericht oder dem öffentlichen Register (Registro Público) vorgelegt werden muss. Bei einem grenzüberschreitenden Nachlass sind das meist die Dokumente, die Testament, Tod, Verwandtschaft und Vermögen belegen. Jedes wird im Ausstellungsland apostilliert und danach vollständig übersetzt, aus dem Deutschen ab 25 $ für die erste Seite mit 250 Wörtern.

  • Testament, im Ausland errichtet, mit seinen notariellen Protokollierungen und Siegeln.
  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, die die Verwandtschaft der Erben mit dem Erblasser belegen.
  • Sterbeurkunde des Erblassers, wenn sie außerhalb Panamas ausgestellt wurde.
  • Vollmachten von Erben, die im Ausland leben, damit jemand im Verfahren für sie handeln kann.
  • Vermögensnachweise, etwa Grundbuchauszüge, Konten oder Wertpapiere in einer anderen Rechtsordnung.

Wird das Testament apostilliert oder die Übersetzung?

Apostilliert wird das Originaldokument im Ausstellungsland, nie die Übersetzung. Danach wird das Testament in Panama übersetzt, damit die spanische Fassung auch die Apostille wiedergibt. Ist das Herkunftsland kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961, wird das Original stattdessen konsularisch legalisiert. Erst Apostille, dann Übersetzung: Diese Reihenfolge erspart Ihnen, die Arbeit doppelt zu bezahlen.

Lingo apostilliert und beglaubigt nicht notariell

Die Apostille stellt die zuständige Stelle des Landes aus, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und notarielle Schritte in Panama übernimmt ein Notar oder Ihr Anwalt. Wir übersetzen, sobald diese Schritte erledigt sind, und erklären Ihnen gern die richtige Reihenfolge für Ihre Dokumente.

Unsicher, was für Ihr Land gilt? Lesen Sie Apostille oder konsularische Legalisation.

Wer übersetzt Nachlassdokumente in Panama?

Ein öffentlicher Übersetzer (Traductor Público Autorizado, TPA), vom Bildungsministerium MEDUCA nach dem Exekutivdekret 975 von 2017 und der Resolution 2448 von 2018 zertifiziert und im Verzeichnis des MIRE eingetragen. Nur seine Unterschrift und sein Stempel machen die Übersetzung vor panamaischen Gerichten, Notaren und dem öffentlichen Register gültig. Testamente und Vollmachten verlangen präzise Rechtsbegriffe; deshalb übersetzt sie ein zugelassener Fachmann, nicht irgendein Übersetzer.

Jeden Übersetzer können Sie selbst prüfen: So prüfen Sie einen öffentlichen Übersetzer in Panama.

Was gilt, wenn die Erben außerhalb Panamas leben?

Erben im Ausland handeln oft über eine Vollmacht, die sie in ihrem Land unterschreiben. Sie wird dort apostilliert und danach von einem TPA nach dem Exekutivdekret 975 von 2017 ins Spanische übersetzt, sodass die Apostille Teil der Übersetzung ist. Häufig wird sie zusätzlich bei einem panamaischen Notar protokolliert; diesen Schritt übernimmt Ihr Anwalt. Eine Vollmacht mit 400 Wörtern aus dem Deutschen kostet 42,80 $ inklusive ITBMS.

Was kostet die Übersetzung eines Testaments oder anderer Nachlassdokumente?

Das hängt von der echten Wortzahl ab. Testamente und Vollmachten können lang sein: Aus dem Deutschen kostet die erste Seite mit 250 Wörtern 25 $, jedes weitere Wort 0,10 $, ohne Aufrunden auf ganze Seiten, plus 7 % ITBMS. Ein Testament mit 1.000 Wörtern kostet also 25 $ + 750 × 0,10 $ = 100 $, mit Steuer 107 $. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen aus Ihrem PDF, bevor Sie bezahlen.

Aus dem Englischen gelten 20 $ und 0,08 $; ein mehrseitiges Rechtsdokument kostet dann von 45 $ bis über 170 $. Jedes Dokument erhält eine eigene Frist nach seinem Umfang, und für mehr als 10 Seiten gibt es einen Sonderpreis nach Umfang. Alle Tarife finden Sie unter Preise.

Das Rechtsverfahren führt ein Anwalt

Lingo wickelt keine Nachlässe ab und gibt keine Rechtsberatung: Das ist Aufgabe eines Anwalts für Erbrecht. Unser Teil sind die beglaubigten Übersetzungen, unterschrieben von einem TPA, die Ihr Anwalt für die Akte braucht, mit der Genauigkeit und den Stempeln, die panamaische Gerichte verlangen.

Häufige Fragen

Kann ein in meinem Heimatland errichtetes Testament in Panama verwendet werden?
Es kann Wirkung entfalten, wenn es im Herkunftsland nach dem Haager Übereinkommen von 1961 apostilliert oder konsularisch legalisiert und, falls es in einer anderen Sprache verfasst ist, von einem TPA ins Spanische übersetzt wurde. Ob es inhaltlich gültig ist, entscheidet der Richter im Nachlassverfahren nach dem anwendbaren Recht. Diese Prüfung ist Sache eines Anwalts, nicht des Übersetzers.
Muss das ganze Testament übersetzt werden oder nur ein Teil?
Das vollständige Dokument, einschließlich notarieller Protokollierungen, Vermerke und Siegel. Gerichte lehnen die Teilübersetzung eines Rechtsdokuments in der Regel ab. Der Preis richtet sich nach der Wortzahl des gesamten Textes: aus dem Deutschen 25 $ für die ersten 250 Wörter plus 0,10 $ pro weiterem Wort. Wir nennen ihn Ihnen aus Ihrem PDF, bevor Sie bezahlen.
Übernimmt Lingo das Nachlassverfahren?
Nein. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen und vertreten niemanden vor Gericht; das ist Aufgabe eines Anwalts. Wir beschränken uns auf beglaubigte Übersetzungen durch einen beim MIRE registrierten öffentlichen Übersetzer nach dem Exekutivdekret 975 von 2017. Diese braucht Ihr Anwalt, um die Akte bei den Gerichten und beim öffentlichen Register einzureichen.
Können Sie panamaische Nachlassdokumente für ein Gericht im Ausland ins Deutsche übersetzen?
Ja. Wir übersetzen aus dem Spanischen ins Deutsche oder Englische, unterschrieben und gestempelt von einem beim MIRE registrierten TPA. Deutsch kostet 25 $ pro Seite mit 250 Wörtern plus 0,10 $ pro weiterem Wort, Englisch 20 $ plus 0,08 $. Was ein Gericht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz annimmt und ob es eine Apostille verlangt, entscheidet dieses Gericht selbst. Klären Sie das vorher mit Ihrem Anwalt dort.
Wie lange dauert die Übersetzung von Nachlassdokumenten?
Standard dauert bis zu 3 Werktage für Dokumente bis 10 Seiten, Express liefert in 1 Werktag (+50 %). Ein langes Testament oder ein Paket mit mehreren Vollmachten und Urkunden erhält eine eigene Frist nach Umfang, die wir Ihnen im Angebot nennen. Das unterschriebene PDF erhalten Sie oder Ihr Anwalt ohne Aufpreis per WhatsApp oder E-Mail.
Wie werden vertrauliche Familiendaten geschützt?
Wir halten uns an das panamaische Gesetz 81 von 2019: AES-256-Verschlüsselung bei der Speicherung, TLS bei der Übertragung und automatische Löschung 60 Tage nach der Lieferung. Nur der zugewiesene Übersetzer sieht Ihre Dokumente, auf Grundlage einer Vertraulichkeits- und Datenverarbeitungsvereinbarung. Testamente, Sterbeurkunden und Vermögensnachweise behandeln wir mit denselben Kontrollen wie jeden anderen Auftrag.

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