Was geschieht mit einem im Ausland errichteten Testament?
Damit es in Panama wirkt, braucht ein im Ausland errichtetes Testament normalerweise eine Apostille aus dem Ausstellungsland, nach dem Haager Übereinkommen von 1961, wenn dieses Land Vertragsstaat ist, und eine spanische Übersetzung durch einen TPA, wenn es in einer anderen Sprache verfasst ist. Danach kann es im Nachlassverfahren vor panamaischen Gerichten vorgelegt werden. Ob es inhaltlich gültig ist, beurteilen der Richter und Ihr Anwalt.
Welche Nachlassdokumente werden meist übersetzt?
Alles, was im Ausland ausgestellt wurde, nicht auf Spanisch ist und dem Gericht oder dem öffentlichen Register (Registro Público) vorgelegt werden muss. Bei einem grenzüberschreitenden Nachlass sind das meist die Dokumente, die Testament, Tod, Verwandtschaft und Vermögen belegen. Jedes wird im Ausstellungsland apostilliert und danach vollständig übersetzt, aus dem Deutschen ab 25 $ für die erste Seite mit 250 Wörtern.
- Testament, im Ausland errichtet, mit seinen notariellen Protokollierungen und Siegeln.
- Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, die die Verwandtschaft der Erben mit dem Erblasser belegen.
- Sterbeurkunde des Erblassers, wenn sie außerhalb Panamas ausgestellt wurde.
- Vollmachten von Erben, die im Ausland leben, damit jemand im Verfahren für sie handeln kann.
- Vermögensnachweise, etwa Grundbuchauszüge, Konten oder Wertpapiere in einer anderen Rechtsordnung.
Wird das Testament apostilliert oder die Übersetzung?
Apostilliert wird das Originaldokument im Ausstellungsland, nie die Übersetzung. Danach wird das Testament in Panama übersetzt, damit die spanische Fassung auch die Apostille wiedergibt. Ist das Herkunftsland kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961, wird das Original stattdessen konsularisch legalisiert. Erst Apostille, dann Übersetzung: Diese Reihenfolge erspart Ihnen, die Arbeit doppelt zu bezahlen.
Die Apostille stellt die zuständige Stelle des Landes aus, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und notarielle Schritte in Panama übernimmt ein Notar oder Ihr Anwalt. Wir übersetzen, sobald diese Schritte erledigt sind, und erklären Ihnen gern die richtige Reihenfolge für Ihre Dokumente.
Unsicher, was für Ihr Land gilt? Lesen Sie Apostille oder konsularische Legalisation.
Wer übersetzt Nachlassdokumente in Panama?
Ein öffentlicher Übersetzer (Traductor Público Autorizado, TPA), vom Bildungsministerium MEDUCA nach dem Exekutivdekret 975 von 2017 und der Resolution 2448 von 2018 zertifiziert und im Verzeichnis des MIRE eingetragen. Nur seine Unterschrift und sein Stempel machen die Übersetzung vor panamaischen Gerichten, Notaren und dem öffentlichen Register gültig. Testamente und Vollmachten verlangen präzise Rechtsbegriffe; deshalb übersetzt sie ein zugelassener Fachmann, nicht irgendein Übersetzer.
Jeden Übersetzer können Sie selbst prüfen: So prüfen Sie einen öffentlichen Übersetzer in Panama.
Was gilt, wenn die Erben außerhalb Panamas leben?
Erben im Ausland handeln oft über eine Vollmacht, die sie in ihrem Land unterschreiben. Sie wird dort apostilliert und danach von einem TPA nach dem Exekutivdekret 975 von 2017 ins Spanische übersetzt, sodass die Apostille Teil der Übersetzung ist. Häufig wird sie zusätzlich bei einem panamaischen Notar protokolliert; diesen Schritt übernimmt Ihr Anwalt. Eine Vollmacht mit 400 Wörtern aus dem Deutschen kostet 42,80 $ inklusive ITBMS.
Was kostet die Übersetzung eines Testaments oder anderer Nachlassdokumente?
Das hängt von der echten Wortzahl ab. Testamente und Vollmachten können lang sein: Aus dem Deutschen kostet die erste Seite mit 250 Wörtern 25 $, jedes weitere Wort 0,10 $, ohne Aufrunden auf ganze Seiten, plus 7 % ITBMS. Ein Testament mit 1.000 Wörtern kostet also 25 $ + 750 × 0,10 $ = 100 $, mit Steuer 107 $. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen aus Ihrem PDF, bevor Sie bezahlen.
Aus dem Englischen gelten 20 $ und 0,08 $; ein mehrseitiges Rechtsdokument kostet dann von 45 $ bis über 170 $. Jedes Dokument erhält eine eigene Frist nach seinem Umfang, und für mehr als 10 Seiten gibt es einen Sonderpreis nach Umfang. Alle Tarife finden Sie unter Preise.
Lingo wickelt keine Nachlässe ab und gibt keine Rechtsberatung: Das ist Aufgabe eines Anwalts für Erbrecht. Unser Teil sind die beglaubigten Übersetzungen, unterschrieben von einem TPA, die Ihr Anwalt für die Akte braucht, mit der Genauigkeit und den Stempeln, die panamaische Gerichte verlangen.