Wer erkennt ausländische Abschlüsse in Panama an?
Die Universidad de Panamá ist die allgemeine Stelle für die Anerkennung und Revalidierung ausländischer Abschlüsse (homologación oder reválida); diese Aufgabe hat sie nach dem Gesetz 24 von 2005, das die Universität regelt. Ingenieur- und Technikstudiengänge aus dem Bereich der Universidad Tecnológica de Panamá erkennt die UTP an. Ist Ihr Beruf reglementiert, etwa Medizin, Recht oder Architektur, brauchen Sie danach außerdem die Berufszulassung (idoneidad) der zuständigen Berufskammer.
Welche Unterlagen verlangt die Anerkennung?
Die Kernakte besteht aus drei Dokumenten, alle im Ausstellungsland apostilliert. Die prüfende Fakultät vergleicht Ihren Studienplan Fach für Fach mit dem entsprechenden panamaischen Studiengang. Deshalb verlangt sie den vollständigen Studienplan, keine Zusammenfassung, und zwar übersetzt von einem TPA nach dem Exekutivdekret 975 von 2017, wenn er nicht auf Spanisch ist.
- Urkunde über den Hochschulabschluss, etwa Bachelor-, Master- oder Diplomurkunde, im Ausstellungsland apostilliert.
- Notenübersicht (Transcript of Records) mit allen Fächern und Noten, apostilliert.
- Vollständiger Studienplan (pensum) mit dem Inhalt jedes Fachs, apostilliert.
- Ausweisdokumente und, je nach Fakultät, Schreiben der ausstellenden Hochschule.
Welche Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung?
Alle, die nicht auf Spanisch sind: Abschlüsse aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den USA oder von jeder anderen nicht spanischsprachigen Hochschule. Die Übersetzung unterschreibt ein beim MIRE registrierter öffentlicher Übersetzer (Exekutivdekret 975 von 2017), und sie gibt das ganze Dokument wieder, mit Siegeln, Notenskala und Apostille. Heute übersetzen wir aus dem Deutschen und dem Englischen; Portugiesisch, Französisch und Italienisch folgen in Kürze.
Abschlüsse aus Spanien, Kolumbien, Venezuela oder Kuba werden nicht übersetzt: Sie sind schon auf Spanisch und brauchen nur die Apostille. Wie wir die einzelnen Dokumente übersetzen, sehen Sie bei Hochschulabschluss und Notenübersicht.
Warum werden so viele Anerkennungsakten abgelehnt?
Wegen des Studienplans. Das typische Muster: Urkunde und Notenübersicht werden apostilliert und übersetzt, der Studienplan aber ohne Apostille, nur teilweise übersetzt oder gar nicht eingereicht. Weil die Prüfung Fach für Fach erfolgt, gibt die Universität die ganze Akte zurück. Der Studienplan ist oft Dutzende Seiten lang und damit das teuerste Dokument, wenn er neu gemacht werden muss: Aus dem Deutschen kosten schon 1.000 Wörter 107 $ mit Steuer.
Sind Urkunde, Notenübersicht UND Studienplan alle drei apostilliert? Sind alle drei vollständig übersetzt, wenn sie nicht auf Spanisch sind? Ist die Apostille in jeder Übersetzung sichtbar? Wenn Sie alle drei Fragen mit Ja beantworten, ist der Kern Ihrer Akte vollständig.
Was kostet die Übersetzung der Anerkennungsakte?
Aus dem Deutschen 25 $ für die erste Seite mit 250 Wörtern plus 0,10 $ pro weiterem Wort, ohne Aufrunden auf ganze Seiten, dazu 7 % ITBMS. Eine Abschlussurkunde passt meist auf eine Seite und kostet 26,75 $ mit Steuer; eine Notenübersicht über mehrere Semester liegt meist zwischen 45 und 115 $ vor Steuer. Der Studienplan ist der große Posten: Bei 10 Seiten (2.500 Wörter) sind es 250 $, mit Steuer 267,50 $.
Aus dem Englischen gelten 20 $ und 0,08 $: Die Urkunde kostet dann etwa 20 bis 25 $, die Notenübersicht 35 bis 55 $, und der Studienplan beginnt je nach Länge bei 70 $. Über 10 Seiten erhalten Sie einen Sonderpreis nach Umfang. Senden Sie alle Unterlagen zusammen, dann bekommen Sie vor der Zahlung einen einzigen genauen Preis: Online-Angebot.
Wie lange dauert die gesamte Anerkennung?
Die Übersetzungen gehen schnell: Urkunde und Notenübersicht in bis zu 3 Werktagen, ein langer Studienplan erhält im Angebot eine eigene Frist. Die Prüfung durch die Universität dauert mehrere Monate und hängt von der Fakultät ab. Weil das Verfahren lang ist, reicht meist die Standardlieferung. Setzen Sie die Eile lieber dafür ein, die apostillierten Unterlagen Ihrer Heimathochschule früh zu besorgen, denn das dauert am längsten.
Ist die Anerkennung dasselbe wie die Aufenthaltserlaubnis als ausländische Fachkraft?
Nein. Die Aufenthaltserlaubnis als ausländische Fachkraft (Profesional Extranjero) ist ein Migrationsverfahren beim Servicio Nacional de Migración nach dem Gesetzesdekret 3 von 2008, das sich auf Ihren Abschluss stützt. Die Anerkennung ist ein akademisches Verfahren, mit dem Sie Ihren Beruf in Panama ausüben können. Viele Fachkräfte durchlaufen beides, und die beglaubigten Übersetzungen von Urkunde und Notenübersicht dienen für beide Akten.
So lassen Sie einen ausländischen Hochschulabschluss in Panama anerkennen
- 1Klären Sie die zuständige Stelle: die Universidad de Panamá oder, bei Ingenieur- und Technikstudiengängen, die UTP.
- 2Fordern Sie bei Ihrer Heimathochschule die Urkunde, die offizielle Notenübersicht und den vollständigen Studienplan an.
- 3Lassen Sie alle drei Dokumente im Ausstellungsland apostillieren.
- 4Senden Sie die PDFs per WhatsApp oder über das Online-Angebot und erhalten Sie einen Preis nach der echten Wortzahl.
- 5Ein beim MIRE registrierter öffentlicher Übersetzer übersetzt, unterschreibt und stempelt jedes Dokument, einschließlich der Apostille.
- 6Reichen Sie die vollständige Akte bei der zuständigen Fakultät ein und verfolgen Sie die Prüfung.